Medienmitteilung

St.Galler Denkmalpflege droht der Kahlschlag

Die von der St.Galler Kantonsregierung angekündigte Revision des Baugesetzes im Bereich der Denkmalpflege ist für den Heimatschutz St.Gallen / Appenzell Innerrhoden ein völlig unverständlicher Vorschlag, der zum Kahlschlag der Schutzobjekte führen kann.

Das erst vier Jahre alte Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen soll erneut revidiert werden. Dieses Mal auch im Bereich der Bestimmungen über den Natur- und Heimatschutz. Hier soll die kantonale Denkmalpflege zur reinen Rekursinstanz degradiert werden.

Der Heimatschutz SG/AI hatte sich bereits in der Vernehmlassung gegen die neue Kompetenzverteilung bei den Schutzbestimmungen gewehrt – leider ohne Erfolg. Bisher mussten die Gemeinden Eingriffe in geschützte Baudenkmäler sowie in archäologische Denkmäler dem Kanton melden, und die kantonale Denkmalpflege musste den Eingriffen zustimmen. Künftig sollen die Gemeinden den Kanton nur noch bei kantonalen und vom Bund geschützten Objekten «rechtzeitig beiziehen» und dann der kantonalen Denkmalpflege ihre Entscheide mitteilen. Bei lokal geschützten Bauten sollen die Gemeinden künftig allein entscheiden können, ohne dass eine fachliche Beurteilung oder eine Mitsprache durch die kantonale Fachstelle möglich wäre.

Wenn die kantonale Denkmalpflege in Zukunft mit einem Gemeindeentscheid nicht einverstanden ist, müsste sie laut Gesetzesentwurf auf dem Rechtsweg gegen eine Gemeinde vorgehen. Ein Weg, den der Heimatschutz St.Gallen/Appenzell-Innerrhoden entschieden ablehnt. So würden die Verfahren nur komplizierter, länger und teurer. Vor allem würde die Qualität der Entscheide leiden. Die allerbesten Richterinnen und Richter können eine fachlich fundierte Entscheidung nicht ersetzen.

Dass das denkmalpflegerische Fachwissen in manch einer Gemeinde – nicht nur im Kanton St.Gallen – begrenzt ist und die lokalen Behörden sich ungern mit Bauwilligen anlegen, die rücksichtlos mit Baudenkmälern umgehen, ist für den Heimatschutz St.Gallen/Appenzell-Innerrhoden leider eine oft gemachte praktische Erfahrung. So wurde unter anderem in Goldach Maillarts Wasserwerk zerstört, in Weesen wurde ein geschützter Park gerodet und die markante Spinnerei Uznaberg wurde aus dem Schutz entlassen – ihr droht der Abbruch. Viele St.Galler Gemeinden haben es zudem bisher versäumt, eigene Schutzinventare zu erstellen. Selbst die Verfasser des Gesetzesentwurfs hegen Zweifel, ob in Zukunft nicht voreilig Baudenkmäler beeinträchtigt oder gar zerstört werden.

Der Heimatschutz wehrt sich mit Nachdruck gegen diesen Kompetenzabbau der kantonalen Denkmalpflege.

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St.Galler Denkmalpflege droht der Kahlschlag
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Weitere Informationen

Kathrin Hilber, Präsidentin Heimatschutz SG/AI 
T 079 632 14 34, info(at)heimatschutz-sgai.ch

Zeitschrift

St.Galler Denkmalpflege droht der Kahlschlag, René Hornung
Artikel in der Zeitschrift Heimatschutz/Patrimoine 4/2021