Medienmitteilung

Gemeindekompetenz für alle Baudenkmäler

Heimatschutz und Architekturverbände kündigen staatsrechtliche Beschwerde an

In der kommenden Junisession berät das St.Galler Kantonsparlament den lll. Nachtrag zum Baugesetz. Damit sollen – angestossen von der Vereinigung der Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten und der Wirtschaft – die Gemeinden künftig die Verantwortung über alle Denkmäler übernehmen, auch über jene, die unter kantonalem und Bundesschutz stehen. Während Veränderungen an solchen Bauten bisher von der kantonalen Denkmalpflege bewilligt werden müssen, soll der Kanton künftig nur noch im Nachhinein, per Rekurs- und Beschwerderecht, Fehlentscheide von Gemeinden korrigieren können.

Der Heimatschutz, die Architekturfachverbände sowie WWF und Pro Natura haben seit Monaten diesen Vorschlag kritisiert und anhand konkreter Beispiele auf die Gefährdung von Schutzobjekten hingewiesen. Sie haben der vorberatenden Kommission aufgezeigt, welche Folgen diese neuen Kompetenzen haben können. Der Schweizer Heimatschutzpräsident, Martin Killias, wies auch auf die rechtliche Situation hin: Die Kompetenzverlagerung verstösst gegen internationale Abkommen und gegen Bundesrecht. Denn damit würde eine untere Staatsebene über Verantwortlichkeiten einer oberen Ebene entscheiden: Gemeinden könnten Bauentscheide fällen, die vom Kanton, resp. vom Bund zu bezahlen sind.

Die Verbände rufen den Kantonsrat auf, diese Gesetzesänderung nicht zu beschliessen und die bisherige Regelung weiterzuführen. Sollte der Kantonsrat diesen lll. Nachtrag zum Baugesetz aber genehmigen, werden die Verbände dagegen eine staatsrechtliche Beschwerde prüfen.

Kontakt

Kathrin Hilber, Präsidentin,
079 632 14 34kathrin.hilber(at)heimatschutz-sgai.ch