Beide Probleme, ein immer mehr abgeschwächter Denkmalschutz und die vielen Bauten ausserhalb der Bauzone, sind gesamtschweizerisch ein sich immer schärfer abzeichnendes Problem. Dazu kommen die Angriffe auf das Verbandsbeschwerderecht. Der Schweizer Heimatschutz, BirdLife, die Stiftung Landschaftsschutz und Pro Natura haben deshalb gemeinsam Unterschriften für die Doppelinitiative «Biodiversität und Landschaft» gesammelt und diese anfangs September in Bern eingereicht. Nicht zuletzt wegen der Verdichtung stellen sich immer öfter Fragen des Schutzes wichtiger Gebäude oder es wird versucht, in Zonen ausserhalb der Baugebiete auszuweichen.
Nun befassen sich zwei Einfache Anfragen bei der St.Galler Kantonsregierung mit diesen Themen, zwei Vorstösse, die der Heimatschutz St.Gallen/Appenzell-Innerrhoden sehr begrüsst. Der eine Vorstoss stellt fest, dass im revidierten Planungs- und Baugesetz von 2017 die kantonale Denkmalpflege zwar erwähnt ist, dass ihr Zuständigkeitsbereich aber wesentlich eingeschränkt wurde. Statt wie früher beim Kanton, liegt die Hauptverantwortung für die Schutzobjekte heute weitgehend bei den Gemeinden. Diese handhaben ihre Schutzpflicht allerdings sehr unterschiedlich. Die SP-Fraktion stellt Fragen, wie die Gemeinden ihre Denkmalpflege-Aufgaben erfüllen und wie es um die Zusammenarbeit Kanton/Gemeinden steht. Fakt ist, dass in den letzten Jahren Objekte im Kanton den Schutz verloren haben oder gar abgebrochen wurden. Abgebrochen wurde das Wasserwerk Rietli, samt des Reservoirs von Ingenieur Robert Maillart. Auch die Spinnerei Uznaberg soll verschwinden, um einem Neubau eines ortsansässigen Unternehmens Platz zu machen.
Ein zweiter Vorstoss fragt nach der Bewilligungspraxis für Bauten ausserhalb der Bauzonen. Hier wird festgestellt, dass sich die aktuelle Bewilligungspraxis im Kanton fast ausschliesslich an der rechtlichen Konformität orientiere. Architektonische und baukulturelle Kriterien werden kaum berücksichtigt. Dafür kennt der Heimatschutz ein aktuelles Beispiel aus Flums, wo die Stiftung Landschaftsschutz gegen einen Ersatzbau Einsprache gemacht hat, weil dieser «in keiner Weise die Besonderheit des bestehenden Bauernhauses und damit der regionalen Bauernhauskultur aufnimmt». Im Vorstoss wird auf den Leitfaden «Bauentwurf im ländlichen Raum» der Region Obertoggenburg hingewiesen, der solche Bausünden verhindern will. Die SP-Fraktion regt einen ähnlichen und verbindlichen Leitfaden für Bauten ausserhalb der Bauzonen für den ganzen Kanton St.Gallen an.
Der Heimatschutz St.Gallen/Appenzell-Innerrhoden erwartet von der Regierung, dass sie die beiden Themen rasch bearbeitet, denn der Druck auf historisch wichtige Gebäude und auf die Landschaft als Ganzes nimmt ständig zu.
Kathrin Hilber, Präsidentin Heimatschutz St.Gallen / Appenzell Innerrhoden
T 079 632 14 34, kathrin.hilber@heimatschutz-sgai.ch