Der Heimatschutz SG/AI nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass das PBG bereits nach drei Jahren schon wieder angepasst werden soll. Es bleibt zwar auch dem Heimatschutz nicht verborgen, dass es viele Vollzugsprobleme gibt, da die Verfahren zu langatmig und wenig koordiniert sind. Viele Fragen zur Rechtssprechung sind offen, weil es dazu noch keine gefestigte Praxis gibt. Es ist aus Sicht des Heimatschutzes aber ein falscher Ansatz, wenn sich der Fokus vor allem auf die Baudenkmäler und die Rolle der kantonalen Denkmalpflege verlagert. Wichtiger und wirkungsvoller wäre es, wenn sich die Gemeinden, die für die Schutzplanungen und das Baubewilligungsverfahren zuständig sind, fit machen würden. Es fehlt, besonders in den kleinen Gemeinden, an Professionalität und Knowhow und oft auch an führungskompetenter Bereitschaft der Gemeindebehörden, die übertragenen Aufgaben auch engagiert und zielorientiert an die Hand zu nehmen. So haben viele Gemeinden ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben in Bezug auf ihre Schutzplanungen nicht gemacht, weshalb den kantonalen Fachstellen, wie etwa der Denkmalpflege, die Grundlage für eine fachgerechte Beurteilung und Entscheidungsfindung fehlt. Von daher ist es zwingend, vor einer weiteren Gesetzesrevision diesen Vollzugsnotstand zu analysieren. (...)
Angriffe auf die Baukultur im Kanton St. Gallen
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